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Anklage gegen die Hintermänner der WBG Leipzig West AG von Gericht zugelassen

Logo des BSZ® e.V. - Fünf Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Landgericht Leipzig nunmehr die strafrechtliche Anklage gegen den ehemaligen Vorstand und den Mehrheitsaktionär der WBG Leipzig West wegen Betruges zugelassen. Der Ausgang des Strafverfahrens ist für die geschädigten Anleger auch insofern von Interesse, da dieser möglicherweise Auswirkungen auf geltend zu machende Schadensersatzansprüche haben kann.

Sollten die ehemaligen Geschäftsführer wegen Betrugs zu Lasten der Anleger verurteilt werden, können Anleger hieraus grundsätzlich auch eigene Schadenersatzansprüche ableiten, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.

Wie bereits mehrfach gemeldet, ist die WBG Leipzig West AG im September 2006 insolvent geworden. Schätzungsweise 30.000 Anleger haben in Folge dessen ihr investiertes Kapital verloren. Inwieweit im laufenden Insolvenzverfahren eine nennenswerte Quote erzielt werden kann, ist fraglich.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die mehrere hundert Anleger der WBG Leipzig West vertritt, hat deshalb bereits im Jahr 2006 Klagen gegen die jetzt angeklagten Personen erhoben. Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte glaubt, dass auf Grund des jetzt beginnenden Strafverfahrens auch die Anleger, die die Entwicklung noch abwarten wollen, nunmehr ihre Ansprüche geltend machen sollten.

Anleger der WBG Leipzig West, die noch nicht anwaltlich vertreten sind, sollten auf jeden Fall das Bestehen von Schadensersatzansprüchen überprüfen lassen, um im Rahmen einer Verurteilung schnell auf die möglicherweise durch die Staatsanwaltschaft gesicherten Gelder zurückgreifen können. Aufgrund des im deutschen Zivilrecht geltenden "Windhundprinzips" können regelmäßig nur die Anleger finanziell entschädigt werden, die sich frühzeitig um die Durchsetzung ihrer Ansprüche in titulierter Form bemühen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de/

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Ansprechpartner: Horst Roosen

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Anlegerschutzgemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Anlegerschutzgemeinschaft betreut.



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